Warum darf Schloss Torgelow trotz Lockdowns weiter Schule machen? Hier gibt es die Antwort:
Bundesweit sind die Schulen im Lockdown und trotzdem unterrichtet Schloss Torgelow vor Ort weiter. Warum? Als Internatsschule ist Schloss Torgelow einerseits eine Schule und andererseits ein Internat. Das Internat bliebe geöffnet und die Schule wäre geschlossen. Das macht keinen Sinn.
Schloss Torgelow hat daher die Möglichkeit genutzt, eine Ausnahmegenehmigung beim Gesundheitsamt zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde erteilt, so dass Schloss Torgelow weiter unterrichten darf.
Voraussetzung ist die Umsetzung eines Hygienekonzepts, das SchülerInnen und MitarbeiterInnen größtmögliche Sicherheit gibt:
- Alle SchülerInnen sowie alle Mitarbeiterinnen haben sich bei Rückkehr ins Internat bzw. vor Schulbeginn einem SARS-COV2-Antigentest der Firma Roche unterzogen, um sicherzustellen, dass keine infizierten Personen vor Ort sind. Die Tests wurden von ÄrztInnen aus der Elternschaft und MitarbeiterInnen der elterlichen Arztpraxen durchgeführt.
- Zwei geschulte Krankenschwestern in unserem Team führen beim Vorliegen von Symptomen unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften Schnelltests durch. Zudem werden im Verdachtsfall PCR-Tests durchgeführt. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses werden die getesteten SchülerInnen in einem Quarantänebereich isoliert.
- Alle SchülerInnen des Internats werden ab der Anreise am 03.01.2020 im Internat bleiben. Die Heimfahrt ist erst wieder gestattet, wenn die Winterferien beginnen.
- Auf Schloss Torgelow haben Klassen höchstens 12 SchülerInnen, so dass Abstände eingehalten werden können.
- Die Klassenzimmer, Gänge, Begegnungsflächen und der Campus bieten ausreichend Raum, um die 270 SchülerInnen unter Einhaltung der AHA-Regeln und Wegeregelungen zu beschulen. Dies gilt in besonderem Maße, da die SchülerInnen zusätzlich Mund-/Nasenschutz tragen und die Regeln seit Wochen eingeübt sind.
- SchülerInnen nutzen einen hygienisch einwandfreien medizinischen Mund-/ Nasenschutz der Einwegform (Typ II R), der täglich drei Mal gewechselt wird. Dieser erfüllt weit höhere hygienische Standards als herkömmliche Haushaltsmasken, die sonst an Schulen genutzt werden.
- Klare Sonderregeln normieren das Verhalten in Schule und Internat. Zu den Regeln gehört auch, dass SchülerInnen mit Erkältungssymptomen nicht in die Schule gehen dürfen.
- SchülerInnen und MitarbeiterInnen müssen täglich zwei Mal verbindlich die Körpertemperatur messen lassen. SchülerInnen mit einer Temperatur von 38° Grad und höher werden isoliert und getestet.
- Alle Eingänge und Toiletten sind auf Schloss Torgelow mit Desinfektionsspendern ausgestattet, so dass die SchülerInnen jederzeit die Hände desinfizieren können.
- In den Klassenzimmern haben wir seit mehreren Wochen CO2-Ampeln, die anzeigen, wann gelüftet werden muss. Zudem sind alle Klassenzimmer mit den UV-Luftdesinfektionsgeräten SteriAir der Firma Hönle ausgestattet.
- Alle Klassenzimmer sind zudem mit Spuckschutz aus Acryl ausgestattet, um die LehrerInnen bzw. SchülerInnen zu schützen.
- Weiterhin desinfizieren wir regelmäßig die Handkontaktflächen und haben die Reinigungsdurchgänge durch die Toiletten erhöht.
- In unserer Mensa gelten überdies geänderte Essenszeiten mit vier Durchgängen, so dass die SchülerInnen während des Essens einen Sitzabstand von 1,50 Metern haben.
Testkonzept war erfolgreich
Am Anreisetag wurden vor Betreten des Gebäudes in einem eingerichteten Testzentrum ca. 350 SARS-COV2-Antigentest durchgeführt. Ein Mitarbeiter, der keinen Kontakt zu anderen Personen hatte, wurde positiv getestet und musste sich sofort in Quarantäne begeben. Alle anderen Tests waren negativ.
Update 12.01.2021:
Gemäß § 7a Abs. 2 der Fünften Corona-Verordnung Schule des Landes vom 08.01.2021 ist der Betrieb einer Schule im Landkreis der Mecklenburgischen Seenplatte nun grundsätzlich untersagt, weil die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt. Am Gymnasium dürfen aktuell nur SchülerInnen der 12. Klasse zur Schule gehen.
Schloss Torgelow hat aber erneut eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die es gestattet, dass auch die InternatsschülerInnen der Klassen 5 bis 12 weiter im Präsenzunterricht beschult werden.
Die TagesschülerInnen der Klassen 5 bis 11 dürfen nach der Entscheidung der LK-Seenplatte aktuell nicht auf Schloss Torgelow zur Schule gehen. Für die Klassen 5 und 6 gilt dies nur dann nicht, wenn die Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Die TagesschülerInnenwerden derzeit online beschult.
Wir gehen davon aus, dass die TagesschülerInnen wieder zurückkehren dürfen, wenn die 7-Tage-Inzidenz wieder unter 200 sinkt.
Update 14.02.2021:
Bis zu den Winterferien wurden alle InternatsschülerInnen auf Schloss Torgelow auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach der 33. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unterrichtet. Diese Allgemeinverfügung des Landrats wurde zum 15.02.2021 aufgehoben und damit automatisch auch die Ausnahmegenehmigung. Es gilt nun die Landesregelung.
Wir haben am 14.02.2021 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine neue Ausnahmegenehmigung beantragt. Das mit dem Gesundheitsamt des Landkreises abgestimmte, sehr umfangreiche Abstands- und Hygienekonzept ermöglicht es Schloss Torgelow seit Monaten, den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler sicher und infektionsfrei fortzusetzen.
Da die Entscheidung des Ministeriums noch aussteht, werden in der Woche nach den Ferien nur die Schülerinnen und Schüler der K2 (12. Klasse) und der Klassen 5. und 6. in Präsenz unterrichtet. Die Klassen 7 bis K1 erhalten in der ersten Schulwoche Distanzunterricht über Video Teaching nach Stundenplan und sollen am 22.02.2021 in den Präsenzunterricht zurückkehren.
Update 08.03.2021:
Die Klassen 7 bis 10 durften heute mit einer neuen Ausnahmegenehmigung wieder anreisen. Alle SchülerInnen und MitarbeiterInnen wurden einem Roche Covid-19 Antigen Test unterzogen. Es gab keinen positiven Fall. LehrerInnen und TagesschülerInnen gehen eine Woche in Brückenquarantäne.
Update 15.03.2021:
Die Brückenquarantäne ist beendet. Alle SchülerInnen werden wieder unterrichtet. Diese Regelung gilt nach der aktuellen Verordnung bei einer Inzidenz unter 100 im Kreis Mecklenburgische Seenplatte. Alle MitarbeiterInnen sollen zeitnah ein Impfangebot vom Landkreis erhalten.