Das Volkhard Brox Stipendium zum Besuch des privaten Internatsgymnasiums Schloss Torgelow wird von der Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e. V. in Heidelberg vergeben.
1. Bewerberkreis
Für das Stipendium können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die die Aufnahmevoraussetzungen am privaten Internatsgymnasium Schloss Torgelow erfüllen. Sie sollten
- bereit sein, sich in die Internatsgemeinschaft einzubringen,
- soziale, musische oder sportliche Interessen haben und
- gute oder sehr gute schulische Leistungen nachweisen.
Die Bewerbungen gelten für das kommende Schuljahr. Der Bewerberkreis für Erstbewerbungen umfasst Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Klassenstufen 5 bis 10 besuchen.
2. Bewerbungsverfahren
Bewerberinnen oder Bewerber müssen bis spätestens 28.02. des Jahres folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:
- handschriftlich verfasster Aufsatz, in dem die Bewerberin/der Bewerber darlegt, welche Erwartungen sie/er an den Besuch des privaten Internatsgymnasiums knüpft und welche außerschulischen Interessen sie/er hat;
- eine Zeugnismappe mit allen Zeugnissen ab der 1. Grundschulklasse;
- einen Lebenslauf mit Lebensdaten und Interessengebieten;
- ein Foto der Bewerberin/des Bewerbers;
- ein Referenzschreiben eines sie/ihn unterrichtenden Lehrers;
- eine Einverständniserklärung der Eltern, dass das Stipendium beantragt werden darf und
- eine Kopie des aktuellsten Einkommensteuerbescheids der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- eine Erklärung über die maximal mögliche monatliche Eigenbeteiligung an den Schul- und Internatsgebühren. Fehlen diese Angaben, kann ihr Stipendienantrag nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass zum Bewerbungsstichtag alle Unterlagen vollständig vorliegen müssen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, wird der Antrag nicht an die Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e.V. weitergeleitet, sondern an den Antragsteller zurückgeschickt.
Außerdem muss sich der Bewerber vor dem Einreichen der Unterlagen beim privaten Internatsgymnasium Schloss Torgelow persönlich vorgestellt haben.
Der Antrag ist zu richten an:
Gesellschaft zur Förderung
begabter Schülerinnen und Schüler e. V.
c/o Schloss Torgelow
Schlossallee 1
17192 Torgelow am See
3. Auswahl der Stipendiaten
Nach Eingang aller Bewerbungen werden die schriftlichen Bewerbungen von der Stipendienkommission der Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e. V. geprüft.
4. Höhe und Dauer des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums ist abhängig vom Förderbedarf des Schülers. Das gewährte Stipendium wird vom Schul- und Internatskostenbeitrag in Abzug gebracht.
Das Stipendium wird grundsätzlich bis zum Abitur gewährt, soweit die Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu ist jährlich zum Stichtag ein neuer Antrag zu stellen. Als Anlage für diesen Fortsetzungsantrag sind das letzte Zeugnis sowie der aktuellste Einkommensteuerbescheid ausreichend.