Der Schul- und Internatskostenbeitrag im Schuljahr 2025/2026*
Klassen | monatlich |
Halbjahresvorauszahlung (1,0 % Rabatt) |
Jahresvorauszahlung (2,0 % Rabatt) |
---|---|---|---|
Klassen 5-7 | 3.598 EUR | 21.372 EUR | 42.312 EUR |
Klassen 8-10 | 3.794 EUR | 22.536 EUR | 44.617 EUR |
Oberstufe | 3.955 EUR | 23.493 EUR | 46.511 EUR |
Zusätzlich werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
Aufnahmegebühr 450,00 EUR einmalig bei Aufnahme. Austrittsgebühr 250,00 EUR einmalig bei Austritt.
*Der Schul- und Internatskostenbeitrag für das Schuljahr 2026/2027 steht zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht fest.
Sämtliche Kostenbeiträge werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten bezahlt werden. Die Rate wird jeweils am 1. des Folgemonats abgebucht. Erfolgt der Internatseintritt erst im Laufe des Schuljahres, werden die Kostenbeiträge anteilig berechnet.
Bezahlen Eltern für mehrere Geschwister gleichzeitig das Internat, dann erhalten alle jüngeren Geschwisterkinder jeweils 20% Nachlass auf die Schul- und Internatsgebühren.
Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich Schloss Torgelow Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahres- bzw. Halbjahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Schloss Torgelow gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.
Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten (Nr. 5 des Vertrages) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Schülerkonto in Rechnung gestellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den Schul- und Internatskostenbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen können, steht eine begrenzte Zahl leistungsbezogener Stipendien zur Verfügung.
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schul- und Betreuungskosten
Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen gelten folgende steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:
1. Steuerliche Absetzbarkeit von Schulkosten
In Deutschland können 30% der anfallenden Kosten des Schulunterrichts als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.Ä. Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.
2. Absetzbarkeit von Betreuungskosten im Internat
Eltern mit einem Kind unter 14 Jahren können zusätzlich zu den Schulkosten sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Von den Betreuungskosten sind zwei Drittel – aber maximal 4.000 Euro - je Jahr und Kind absetzbar. Die bisherige Regelung, dass beide Elternteile berufstätig sein müssen, wurde ab 01.01.2012 aufgehoben.
Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Betreuungskostenanteil und bescheinigt diesen zusammen mit den Schulkosten zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.
3. Spezialfall Hochbegabung
Leiden hochbegabte Kinder an einer normalen Schule an Unterforderung verbunden mit Verhaltensauffälligkeiten, kann der Besuch eines Internates mit spezieller Ausrichtung erforderlich werden.
In diesem Zusammenhang ist das Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs vom 12.05.2011, Az VI R 37/10 für Eltern interessant, deren Kinder hochbegabt sind. Es beinhaltet u.a. folgenden Leitsatz:
„Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war.“
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sein dürfen und können und Sie zur Sicherheit eine weitere Konsultation bei Ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen sollten.